Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liebenow & Renker GbR (nachfolgend: „Poly Media“)
Vertretungsberechtigte, geschäftsführende Gesellschafter:
Alexander Liebenow, Noah Benedict Renker
Westendallee 54
14052 Berlin
Deutschland
Mail: kontakt@polymedia.agency
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Poly Media bietet ihren Kunden ein ganzheitliches Leistungsangebot im Bereich der Markenentwicklung, Markenführung, Content-Strategie sowie visuellen und digitalen Kommunikation. Dieses beinhaltet die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung von Markenauftritten über Online- und Offline-Kanäle hinweg.
Poly Media erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn Poly Media diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Die bloße Kenntnisnahme oder Durchführung einer Leistung stellt keine Zustimmung dar.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden oder seinem Rechtsnachfolger, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Poly Media schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSÄNDERUNGEN
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlich oder in Textform abgegebenen Angebots von Poly Media zustande. Dieses enthält die konkret vereinbarten Leistungen und Konditionen.
Die Präsentation der Leistungen in Prospekten, Anzeigen, auf Websites oder in anderen Medien stellt kein bindendes Angebot dar. Technische oder gestalterische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Mitarbeitende von Poly Media, die nicht ausdrücklich vertretungsberechtigt sind, dürfen keine verbindlichen Erklärungen für das Unternehmen abgeben. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung wirksam.
§ 3 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem individuell vereinbarten Zeitraum. Retainer-Verträge unterliegen einer Mindestlaufzeit von drei Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt oder gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt.
§ 4 ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN
Art und Umfang der von Poly Media zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Enthalten sind grundsätzlich zwei Korrekturschleifen pro Leistungsgegenstand, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Weitergehende Änderungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.
Poly Media ist berechtigt, Leistungen anzupassen oder durch gleichwertige Maßnahmen zu ersetzen, sofern dies aufgrund technischer Entwicklungen, veränderter Rahmenbedingungen oder strategischer Notwendigkeiten sinnvoll ist. Dabei werden berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt.
§ 5 VERGÜTUNG, PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Projektvergabe erfolgt eine Teilzahlung in Höhe von 20 % bei Beauftragung, die Restzahlung von 80 % nach Abschluss der Leistung. Retainer werden monatlich im Voraus berechnet.
Zahlungsfristen betragen 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mahnkosten können zusätzlich geltend gemacht werden.
Drittleistungen (z. B. Lizenzen, Druck, Hosting) werden im eigenen Namen beauftragt und gesondert weiterberechnet.
§ 6 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrags notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Inhalte (Text, Bild, Ton), technische Zugangsdaten sowie Abstimmungstermine.
Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven und fristgerechten Mitwirkung. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend; zusätzlicher Aufwand kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 7 NUTZUNGSRECHTE UND EIGENTUM
Die Einräumung von Nutzungsrechten an durch Poly Media geschaffenen Arbeitsergebnissen erfolgt erst nach vollständiger Zahlung. Bis dahin ist eine Nutzung nur vorläufig und widerruflich gestattet.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am finalen Ergebnis für die im Vertrag definierten Zwecke. Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung über den ursprünglichen Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Offene Produktionsdaten (z. B. Layout- oder Projektdateien) sind nicht Teil der Leistung und werden nur gegen gesonderte Vergütung überlassen.
Poly Media ist berechtigt, Arbeitsergebnisse für Eigenwerbung und Referenzzwecke zu verwenden.
§ 8 LEISTUNGSHINDERNISSE UND FRISTEN
Vereinbarte Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Sie verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, bei Verzögerungen durch Kundenpflichtverletzungen oder durch Dritte, auf deren Leistungen Poly Media angewiesen ist.
§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Poly Media gewährleistet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
Poly Media haftet unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.
Keine Haftung besteht für freigegebene Inhalte und Materialien durch den Kunden (z. B. Druckdaten, Inhalte für Veröffentlichung).
§ 10 SCHUTZRECHTE DRITTER
Beide Vertragsparteien sichern zu, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte dennoch ein Verstoß geltend gemacht werden, stellt die verantwortliche Partei die andere von Ansprüchen Dritter frei.
§ 11 ABWERBEVERBOT
Der Kunde verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar Mitarbeitende oder freie Mitarbeitende (Freelancer), die aktuell oder in den letzten 12 Monaten für Poly Media tätig waren, abzuwerben oder direkt zu beauftragen.
Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 EUR. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 12 GEHEIMHALTUNG UND VERTRAULICHKEIT
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen. Die Pflicht gilt über die Vertragsdauer hinaus.
§ 13 REFERENZEN UND BACKLINKS
Poly Media ist berechtigt, Kundenprojekte als Referenz auf der Website, in Präsentationen oder Social Media zu nennen. Das Setzen von Backlinks („Site by Poly Media“) bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.
§ 15 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
